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Pflichten als Deployer — die Top-10
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- Tails Azimuth
Wer ein Hochrisiko-KI-System beruflich einsetzt, trägt zehn zentrale Pflichten — im Kern aus Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1689. Sie sind deutlich leichter als die Provider-Pflichten, aber sie sind real, prüfbar und nicht delegierbar.
Die Top-10 im Überblick
Bestimmungsgemäß einsetzen (Art. 26 Abs. 1). Das System ist nach der Betriebsanleitung des Providers zu verwenden — abgesichert durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Wer außerhalb der Zweckbestimmung nutzt, verlässt den Schutzbereich und kann nach Art. 25 selbst zum Provider werden.
Menschliche Aufsicht besetzen (Art. 26 Abs. 2). Die Aufsicht ist konkreten natürlichen Personen zuzuweisen, die dafür Kompetenz, Schulung, Befugnis und Rückendeckung haben. Eine Rolle im Organigramm ohne Eingriffsbefugnis erfüllt die Pflicht nicht.
Eingabedaten kontrollieren (Art. 26 Abs. 3). Soweit der Deployer über die Input-Daten bestimmt, müssen diese relevant und für die Zweckbestimmung hinreichend repräsentativ sein.
Betrieb überwachen und bei Risiko reagieren (Art. 26 Abs. 4). Zeigt der Betrieb ein Risiko im Sinne von Art. 79 Abs. 1, sind Provider bzw. Händler und die Marktüberwachungsbehörde zu informieren und die Nutzung auszusetzen.
Schwerwiegende Vorfälle melden (Art. 26 Abs. 5 i.V.m. Art. 73). Zuerst der Provider, danach Importeur oder Händler und die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Logs aufbewahren (Art. 26 Abs. 6). Automatisch erzeugte Protokolle, soweit sie in der Kontrolle des Deployers liegen, sind angemessen lange aufzubewahren — mindestens sechs Monate, sofern nichts anderes gilt.
Beschäftigte informieren (Art. 26 Abs. 7). Vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmervertretung und betroffene Beschäftigte zu unterrichten. Nationales Mitbestimmungsrecht bleibt zusätzlich anwendbar.
Betroffene Personen informieren (Art. 26 Abs. 11). Wer ein Annex-III-System einsetzt, das Entscheidungen über natürliche Personen trifft oder unterstützt, muss die Betroffenen darüber informieren. Ergänzend besteht nach Art. 86 ein Recht auf Erläuterung der Einzelfallentscheidung.
Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen (Art. 27). Pflicht für öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienste sowie Deployer von Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung/Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung (Annex III Nr. 5 lit. b und c). Vorhandene DSFA-Ergebnisse können nach Art. 26 Abs. 9 einbezogen werden.
Mit Behörden kooperieren (Art. 26 Abs. 12). Auf Verlangen sind Auskünfte und Nachweise bereitzustellen. Praktisch heißt das: Wer die Pflichten 1–9 nicht dokumentiert hat, kann sie im Ernstfall nicht belegen.
Zwei Pflichten, die auch ohne Hochrisiko gelten
- KI-Kompetenz (Art. 4). Deployer müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz beim eigenen Personal sicherstellen — unabhängig von der Risikoklasse. Diese Pflicht gilt seit dem 02.02.2025.
- Transparenz (Art. 50). Beim Einsatz von Emotionserkennung, biometrischer Kategorisierung oder bei der Erzeugung von Deepfakes bestehen eigene Offenlegungspflichten gegenüber den betroffenen bzw. dem Publikum.
Wenn-dann: typische Sonderfälle
- Sie nutzen das System nur intern: Die Deployer-Pflichten gelten trotzdem. Ausgenommen ist nur die rein persönliche, nicht-berufliche Nutzung.
- Der Provider sitzt außerhalb der EU: Ihre Deployer-Pflichten bleiben unverändert. Der US-Nexus ist eine Frage des Vendor-Layers, nicht Ihrer eigenen Rolle.
- Sie sind Behörde: Zusätzlich greift die Registrierungspflicht in der EU-Datenbank (Art. 26 Abs. 8 i.V.m. Art. 49).
- Sie brandmarken das System um oder ändern seinen Zweck wesentlich: Sie werden nach Art. 25 zum Provider — mit dessen vollem Pflichtenkatalog.
- Ihr System ist kein Hochrisiko-System: Art. 26 greift nicht, Art. 4 und ggf. Art. 50 aber schon.
Weiterführend
Zur Rollenabgrenzung siehe Was ist der Unterschied zwischen Provider und Deployer?, zur Einstufung Wie erkenne ich, ob unser System Hochrisiko ist?. Die vollständige Systematik der Pflichten liefert der Leitfaden auf eu-ai-verordnung.de; Vorlagen für Logging, Human Oversight und Incident Response finden sich im Compliance-Toolkit auf ki-hochrisiko.de.
AEGIRA AI Navigator leitet die Deployer-Pflichten je System ab und hinterlegt sie nachweisbar und audit-ready: aegira.ai.