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Wann startet der EU AI Act?
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- Tails Azimuth
Der EU AI Act ist bereits seit dem 1. August 2024 in Kraft, gilt aber in Stufen. Der entscheidende Stichtag für die volle Enforcement ist der 02.12.2027 (Digital Omnibus).
Die wichtigsten Stichtage im Überblick
Die Verordnung (EU) 2024/1689 wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tage später, am 01.08.2024, formal in Kraft. Die einzelnen Pflichtenblöcke werden jedoch gestaffelt anwendbar — der Gesetzgeber wollte Unternehmen Vorlauf geben, gerade bei Hochrisiko-Systemen.
Die Staffelung im Überblick:
- 02.02.2025 — Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und Kapitel II (Verbotene Praktiken nach Artikel 5) werden anwendbar. Ab hier sind verbotene KI-Praktiken in der EU unzulässig.
- 02.08.2025 — Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI, Kapitel V) sowie Governance- und Sanktionsregelungen werden anwendbar.
- 02.08.2026 — Die Mehrzahl der Pflichten für Hochrisiko-KI nach Annex III (z.B. HR, Bildung, Kreditscoring, Biometrie) wird wirksam.
- 02.12.2027 — Volle Enforcement nach Digital Omnibus. Ab diesem Datum ist mit konsistenter Marktüberwachung und Bußgeldverfahren auf EU-weiter Basis zu rechnen. Dies ist das Forcing Event für die Mehrzahl der Unternehmen.
Was bedeutet "in Kraft" vs. "anwendbar"?
Diese Unterscheidung verwirrt regelmäßig. In Kraft heißt: Die Verordnung ist Teil des Unionsrechts. Anwendbar heißt: Die jeweiligen Pflichten können gegenüber Unternehmen durchgesetzt werden. Zwischen beiden Daten liegt der gestaffelte Übergang.
Für die Praxis relevant ist deshalb fast immer das Anwendbarkeitsdatum, nicht der 01.08.2024.
Wenn-dann: typische Sonderfälle
- GPAI-Modelle vor 02.08.2025 in Verkehr gebracht: Übergangsfrist bis 02.08.2027 für Anpassung an die GPAI-Pflichten (Art. 111(3) AI Act).
- Bestehende Hochrisiko-Systeme nach Annex I: gestaffelte Übergänge je nach sektoralem Harmonisierungsrecht — Detail siehe Art. 111.
- Behördlich genutzte Bestandssysteme: längere Übergangsfristen für Public-Sector-Deployer (Art. 111(2)).
- Verbotene Praktiken (Art. 5): keine Übergangsfrist — gelten seit 02.02.2025.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Auch wenn die volle Enforcement erst Ende 2027 greift, bedeutet das nicht "warten bis dahin". Die Stufen ab 2025 und 2026 sind bereits Pflicht — und die internen Vorlaufzeiten für AI-Inventarisierung, Risiko-Klassifizierung und AIMS-Aufbau (ISO 42001 × CMMI v3) liegen typischerweise bei 6-18 Monaten. Wer 02.12.2027 audit-ready sein will, sollte spätestens 2026 starten.
Weiterführend
Eine vollständige Aufschlüsselung der Pflichten je Übergangsstufe findet sich im Leitfaden zum EU AI Act auf eu-ai-verordnung.de. Für die Frage, ob Ihr konkretes System unter Annex III fällt, siehe die Use-Case-Bibliothek auf hochrisiko-ki.com.
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